Garantie

  • Auf von uns gefertigten Zahnersatz (Kronen, Teilkronen, Brücken, Prothesen, Veneers) bieten wir Ihnen eine Garantie von fünf Jahren. Um diese beanspruchen zu können, müssen Sie zweimal jährlich zur Kontrolle und zur professionellen Zahnreinigung in unserer Praxis kommen und ihren Zahnersatz zuhause adäquat pflegen. Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden am Zahnersatz durch unsachgemäßen Gebrauch oder externe Gewalteinwirkung.
  • Von uns gefertigte und eingebrachte Implantate unterliegen ebenfalls der fünfjährigen Garantie. Eingeschlossen in die Garantie ist der unverschuldete Verlust eines Implantates, jedoch nicht damit verbundene Folgekosten (z. B. für Knochenaufbau und zusätzliche neue Versorgungen). Die Garantie für sämtliche Implantate gilt ausschließlich für Nichtraucher und kann nur beansprucht werden, sofern Sie zweimal jährlich zur Kontrolle und zur professionellen Zahnreinigung in unserer Praxis kommen und zuhause eine adäquate Zahnpflege erfolgt. Für das reine Implantat (die reine Haltbarkeit des Implantatmaterials) gilt eine lebenslange Garantie.

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